Bauantrag: Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle mit überdachter Mistlege, Moorenweiser Feld, Fl. Nr. 1035, Gem. Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 14

Pressetaugliche Texte

Aufgrund Dringlichkeit (Fristeneinhaltung) - nachträglich aufgenommener TOP


Das 58.740 m² große Grundstück bzw. das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist deshalb gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. 





Der Neubau der landwirtschaftlichen Lagerhalle mit einer überdachten Mistlege wird eine Gesamtgrundfläche von 12,53 m x 58,07 m haben. Die Halle weist eine Wandhöhe von 6,83 m und eine Firsthöhe von 9,09 m auf. Das Pultdach wird mit einer Dachneigung von 10° errichtet.









Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteitl werden.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau der landwirtschaftlichen Lagerhalle mit einer überdachten Mistlege auf dem Grundstück Fl. Nr. 1035, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt.   Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Es ist zwingend darauf zu achten, dass der neu entstehende Baukörper intensiv eingegrünt wird. Dabei sollten schnell wachsende Arten Verwendung finden. Der Gemeinderat bittet das Landratsamt um entsprechende Festsetzungen. Gleichzeitig bittet der Gemeinderat im Sinne des Landschaftsbildes darum, die baulichen Anlagen und insbesondere mögliche Lagerhaltungen rund um das Objekt so zu gestalten, dass ein stimmiges, ordentliches Gesamtbild entsteht.  Die Anlage möglicher größerer Lagerhaltungen ausserhalb des angestrebten Hallenbaus z. B. für Aushub, Baumaterial, etc. soll unterbleiben.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau der landwirtschaftlichen Lagerhalle mit einer überdachten Mistlege auf dem Grundstück Fl. Nr. 1035, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt.   Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Es ist zwingend darauf zu achten, dass der neu entstehende Baukörper intensiv eingegrünt wird. Dabei sollten schnell wachsende Arten Verwendung finden. Der Gemeinderat bittet das Landratsamt um entsprechende Festsetzungen. Gleichzeitig bittet der Gemeinderat im Sinne des Landschaftsbildes darum, die baulichen Anlagen und insbesondere mögliche Lagerhaltungen rund um das Objekt so zu gestalten, dass ein stimmiges, ordentliches Gesamtbild entsteht.  Die Anlage möglicher größerer Lagerhaltungen ausserhalb des angestrebten Hallenbaus z. B. für Aushub, Baumaterial, etc. soll unterbleiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Datenstand vom 10.04.2025 16:08 Uhr