Satzungen für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Türkenfeld / hier: Neuerlass sowie Außer-Kraft-Setzung der Satzung(en) vom 11. Februar 1985


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 26.05.2025 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Die derzeit gültigen Satzungen der Freiwilligen Feuerwehren Türkenfeld und Zankenhausen stammen aus dem Jahr 1985. Seitdem haben sich verschiedene gesetzliche und rechtliche Rahmenbedingungen geändert, insbesondere im Bereich des Bayerischen Feuerwehrgesetzes. Diese Änderungen machen eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Satzungen erforderlich.

Als Grundlage für den Neuerlass der Satzungen diente die Mustersatzung, die in der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz enthalten ist. Diese Mustersatzung berücksichtigt die aktuellen rechtlichen Anforderungen und stellt sicher, dass die Organisation und Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren zeitgemäß geregelt sind.

Die neuen Satzungen sollen rückwirkend zum 1. Mai 2025 in Kraft treten. Eine Rückwirkung ist in diesem Fall rechtlich zulässig, da keine schutzwürdigen Interessen der Bürger beeinträchtigt werden. 

Der Neuerlass betrifft beide Feuerwehrsatzungen: die Freiwillige Feuerwehr Türkenfeld sowie die Freiwillige Feuerwehr Zankenhausen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzungen zum 1. Mai 2025 treten die bisherigen Satzungen vom 11. Februar 1985 außer Kraft.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Satzungen für die
  • Freiwillige Feuerwehr Türkenfeld sowie
  • Freiwillige Feuerwehr Zankenhausen

in der jeweils vorliegenden Fassung.

Die Satzungen treten rückwirkend zum 1. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Satzungen vom 11. Februar 1985 außer Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die neuen Satzungen ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Satzungen für die
  • Freiwillige Feuerwehr Türkenfeld sowie
  • Freiwillige Feuerwehr Zankenhausen

in der jeweils vorliegenden Fassung.

Die Satzungen treten rückwirkend zum 1. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Satzungen vom 11. Februar 1985 außer Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die neuen Satzungen ortsüblich bekannt zu machen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2025 12:07 Uhr