Kommunalwahlen 2026 / hier: Bestellung der Gemeindewahlleitung und Festlegung der Entschädigung für Wahlhelfer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 26.05.2025 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Am 08. März 2026 finden die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt.

Gemäß Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) wird der Wahlleiter für die Gemeindewahlen durch den Gemeinderat bestellt.

Für die Besetzung der Wahlleitung werden seitens der Verwaltung folgende Personen vorgeschlagen:

  • Frau Laura Jung als Wahlleiterin
  • Frau Magdalena Muschaweck als stellvertretende Wahlleiterin

Gemäß Art. 7 Abs. 3 GLKrWG werden für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt, die für ihren Einsatz eine angemessene Entschädigung erhalten sollen. Wie bereits bei der letzten Kommunalwahl erfolgt auch diesmal die Auszählung der Stimmzettel mithilfe von Lesestiften.

Es ist geplant 3 Urnenwahlbezirke mit jeweils 8 Wahlhelfern sowie – aufgrund der erwartungsgemäß hohen Beteiligung an der Briefwahl – 4 Briefwahlbezirke mit jeweils 11 Wahlhelfern eingerichtet. 
Insgesamt ergibt sich daraus ein Bedarf von 68 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern.

Nach Rücksprache mit der Kreiswahlleitung können auch Personen eingesetzt werden, die selbst kandidieren. Allerdings gelten für sie bestimmte Einschränkungen, etwa der Ausschluss von der Funktion als Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher.

Bereits zur Kommunalwahl 2014 und 2020 wurde unter denselben Bedingungen eine einheitliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 90,00 € für Wahlleiterinnen und Wahlleiter, die Mitglieder der Wahlvorstände, Schriftführerinnen und Schriftführer sowie deren Vertretungen beschlossen. Für die bevorstehende Wahl wird vorgeschlagen, diesen Betrag beizubehalten.

Wie in der Vergangenheit werden alle ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zusätzlich mit Getränken und einem kleinen Imbiss versorgt.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat beruft Frau Laura Jung zur Gemeindewahlleiterin und Frau Magdalena Muschaweck zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin für die Kommunalwahlen 2026.

  1. Der Gemeinderat beschließt die Entschädigung gem. Art. 7 Abs. 3 GLKrWG für den Wahlleiter, dessen Stellvertreter sowie den ehrenamtlichen Wahlhelfern einheitlich auf 90,00 € festzusetzen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beruft Frau Laura Jung zur Gemeindewahlleiterin und Frau Magdalena Muschaweck zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin für die Kommunalwahlen 2026.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Entschädigung gem. Art. 7 Abs. 3 GLKrWG für den Wahlleiter, dessen Stellvertreter sowie den ehrenamtlichen Wahlhelfern einheitlich auf 90,00 € festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2025 12:07 Uhr