Bauantrag/Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 PKW-Stellplätzen, Mozartstraße 4 a, Fl. Nr. 237/1, Gem. Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 26.05.2025 ö beschließend 13

Pressetaugliche Texte

Das 764 m² große Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Echinger Wegäcker“, welcher sich derzeit im Verfahren zur Änderung befindet.

Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines Doppelhauses geplant. Es wurde für jede Doppelhaushälfte ein eigener Bauantrag gestellt.

Für das Baugrundstück wurde für die Errichtung eines Doppelhauses bereits mit Bescheid vom 18.07.2023 eine Genehmigung erteilt. Aufgrund Bauherrenwechsel und Planänderungen wurde jedoch nun ein neuer Antrag eingereicht.



Das geplante Doppelhaus soll eine Gesamtgrundfläche von 139,80 m² (12,11 m × 11,54 m) umfassen. Jede Doppelhaushälfte wird eine Grundfläche von ca. 69 m² (6,00 m × 11,54 m) aufweisen.

Für das gesamte Grundstück sind eine GRZ I von 0,21 sowie eine GRZ II von 0,54 vorgesehen. Die GFZ beträgt 0,37.






Die Wandhöhe beträgt 6,416 m, die Firsthöhe liegt bei 9,107 m. Geplant ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 25°.

Die Abstandsflächen kommen auf dem eigenen Grundtück zu tragen. Auf dem Baugrundstück werden je Doppelhaushälfte 2 Stellplätze nachgewiesen.

Alle Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten – mit Ausnahme der GRZ II.
Hierfür wird ein Antrag auf Befreiung gestellt.

Vorgeschrieben ist eine GRZ II von 0,50, die durch das geplante Bauvorhaben um 0,04 überschritten wird. Die Überschreitung ergibt sich aus der vollständigen Anrechnung der 156 m² großen Zufahrtsfläche, welche auch von dem Hinterlieger Mozartstr. 4b genutzt wird. Diese wird in einer versickerungsfähigen Bauweise mit Rasengittersteinen ausgeführt. Diese Bauweise besitzt einen Spitzenabflussbeiwert von 0,2, was dem einer Rasenfläche entspricht, und stellt damit eine besonders flächen- und entwässerungsschonende Lösung dar.

Da das Grundstück bereits vor Antragstellung bebaut war und die Zufahrt bereits bestand und nicht erstmalig neu hergestellt wurde, kann aus Sicht der Verwaltung – in Abstimmung mit dem Landratsamt – die beantragte Befreiung und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.




Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Mozartstraße 4a, Fl. Nr. 237/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag sowie zur beantragten Befreiung zur GRZ II nach § 36 BauGB wird erteilt.  

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Mozartstraße 4a, Fl. Nr. 237/1 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag sowie zur beantragten Befreiung zur GRZ II nach § 36 BauGB wird erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2025 12:07 Uhr