Bauantrag/Neubau eines außenliegenden Treppenhauses zur Erschließung einer zweiten Wohneinheit im Dachgeschoss und einer Garage sowie 2 PKW-Stellplätzen, Römerstraße 3, Fl. Nr. 267/9, Gem. Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 26.05.2025 ö 14

Pressetaugliche Texte

Das 760 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Römerstraße“ (In Kraft getreten 1969) und wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „W - Wohnbaufläche“ dargestellt. Geplant ist der Neubau eines außenliegenden Treppenhauses zur Erschließung einer zweiten Wohneinheit im Dachgeschoss und einer Garage sowie 2 PKW-Stellplätzen.


Das Bauvorhaben wurde bereits in einer vorherigen Gemeinderatssitzung behandelt und das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag sowie zu einer GRZ- und GFZ-Befreiung wurde erteilt. Die beiden zuvor eingereichten Bauanträge des Antragstellers wurde immer aufgrund einer Nicht-Genehmigungsfähigkeit vom Antragsteller zurückgenommen.



Eine abschließende Bewertung des Bauvorhabens ist derzeit nicht möglich, da einige Angaben fehlen, die aussagegemäß zeitnah nachgereicht werden sollen.

Um Zeit zu sparen, insbesondere vor dem Hintergrund der bereits vorliegenden früheren Bauanträge, schlägt die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen – sowohl zum Bauantrag als auch zu möglichen Befreiungsanträgen– nach Vorlage aller vom Landratsamt bereits angeforderten Unterlagen im Rahmen des Verwaltungswegs und im Ermessen der Verwaltung zu erteile, sofern die Grundzüge der bereits vom Gemeinderat befürworteten Planungsansätze eingehalten werden.












Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat bevollmächtigt die Verwaltung, nach Vorlage aller relevanten Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhabens „Neubau eines außenliegenden Treppenhauses zur Erschließung einer zweiten Wohneinheit im Dachgeschoss und einer Garage sowie 2 PKW-Stellplätzen“ sowie möglicher Befreiungsanträge auf dem Grundstück Römerstraße 3, Fl. Nr. 267/9, Gem. Türkenfeld im Rahmen ihres Ermessens auf dem Verwaltungsweg zu erteilen, sofern die Grundzüge der bereits vom Gemeinderat befürworteten Planungsansätze eingehalten werden.

Beschluss

Der Gemeinderat bevollmächtigt die Verwaltung, nach Vorlage aller relevanten Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhabens „Neubau eines außenliegenden Treppenhauses zur Erschließung einer zweiten Wohneinheit im Dachgeschoss und einer Garage sowie 2 PKW-Stellplätzen“ sowie möglicher Befreiungsanträge auf dem Grundstück Römerstraße 3, Fl. Nr. 267/9, Gem. Türkenfeld im Rahmen ihres Ermessens auf dem Verwaltungsweg zu erteilen, sofern die Grundzüge der bereits vom Gemeinderat befürworteten Planungsansätze eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2025 12:07 Uhr