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Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2018
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgabeansätze gelten im Grundsatz für ein Haushaltsjahr. Dies bedeutet, dass Haushaltsansätze, die bis zum Jahresabschluss nicht verbraucht sind, grund-sätzlich als erspart gelten. Werden jedoch Mittel im folgenden Jahr benötigt, ist es alternativ möglich, anstatt einer Neuveranschlagung einen Haushaltsausgaberest zu bilden. Bei einer Neuveranschlagung wird das Rechnungsergebnis des neuen Haushaltsjahres belastet, während die Bildung von Haushaltsausgaberesten das Rechnungsergebnis des alten Haushaltsjahres beeinflusst. Für die Übertragbarkeit von Mitteln im Verwaltungshaushalt ist weitere Voraussetzung, dass eine wirtschaftlichere Aufgabenerfüllung dadurch gefördert wird. Dies kann bejaht werden, da durch die Übertragung von Haushaltsausgaberesten auf einzelnen Haushaltsstellen die „haushaltslose Zeit“, bis zur Genehmigung der neuen Haushaltssatzung, überbrückt werden kann. Vor allem bei den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben für die Instandhaltung des unbeweglichen Vermögens kann sich das als sehr vorteilhaft erweisen.
Für die Übertragung von Haushaltsausgaberesten muss die Mindestzuführung vom Verwaltungs-haushalt an den Vermögenshaushalt gesichert sein. Ein vorläufiges Zwischenergebnis konnte dies bestätigen, so dass auch mit der Übertragung von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaus-halts mit einem guten Ergebnis zu rechnen ist, welches die Mindestzuführung bei weitem übertreffen wird.
Somit können aufgrund der Haushaltsentwicklung sowie des sich tatsächlich abzeichnenden Ergebnisses 2017 aus Sicht der Verwaltung die nicht verbrauchten Mittel des Verwaltungs-haushaltes in der dargestellten und vorgeschlagenen Höhe gebildet und übertragen werden.
HHStelle
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Bezeichnung
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Ansatz
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in 2017 verbraucht
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Haushaltsausgaberest
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4600.5000
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Unterhalt Kinderspielplätze
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19.700,00 €
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9.756,40 €
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9.500,00 €
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6100.6550
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Planungskosten (FLNPl, BPL)
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50.000,00 €
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18.733,46 €
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31.000,00 €
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6300.5000
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Straßenunterhalt (Grundstücke)
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27.000,00 €
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22.267,62 €
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4.500,00 €
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6300.5100
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Straßenunterhalt (Reparaturen)
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35.000,00 €
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26.538,88 €
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8.000,00 €
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6700.5700
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Straßenbeleuchtung (Strom)
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19.250,00 €
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5.649,52 €
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13.000,00 €
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6750.5100
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Winterdienst
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20.000,00 €
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12.982,08 €
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7.000,00 €
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6900.5100
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Gewässer III.Ordnung Türkenfeld
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36.200,00 €
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23.860,33 €
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12.000,00 €
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6900.5101
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Gewässer III.Ordnung Z´hausen
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8.000,00 €
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1.909,95 €
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6.000,00 €
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7000.5100
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Unterhalt Entwässerung
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251.500,00 €
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176.486,79 €
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75.000,00 €
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7500.5000
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Unterhalt Leichenhaus
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4.600,00 €
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402,09 €
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4.000,00 €
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8150.5100
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Unterhalt Wasserversorgung
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105.300,00 €
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46.193.45 €
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59.000,00 €
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9000.8100
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Gewerbesteuerumlage
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257.000,00 €
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200.629,00 €
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56.000,00 €
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Beschluss
Die vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste werden gebildet und in das Haushaltsjahr 2018 übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Haushaltsausgabereste in die Jahresrechnung zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.02.2018 11:15 Uhr