Bildung von Haushaltsausgaberesten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.01.2018 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgabeansätze gelten im Grundsatz für ein Haushaltsjahr. Dies bedeutet, dass Haushaltsansätze, die bis zum Jahresabschluss nicht verbraucht sind, grund-sätzlich als erspart gelten. Werden jedoch Mittel im folgenden Jahr benötigt, ist es alternativ möglich, anstatt einer Neuveranschlagung einen Haushaltsausgaberest zu bilden. Bei einer Neuveranschlagung wird das Rechnungsergebnis des neuen Haushaltsjahres belastet, während die Bildung von Haushaltsausgaberesten das Rechnungsergebnis des alten Haushaltsjahres beeinflusst. Für die Übertragbarkeit von Mitteln im Verwaltungshaushalt ist weitere Voraussetzung, dass eine wirtschaftlichere Aufgabenerfüllung dadurch gefördert wird. Dies kann bejaht werden, da durch die Übertragung von Haushaltsausgaberesten auf einzelnen Haushaltsstellen die „haushaltslose Zeit“, bis zur Genehmigung der neuen Haushaltssatzung, überbrückt werden kann. Vor allem bei den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben für die Instandhaltung des unbeweglichen Vermögens kann sich das als sehr vorteilhaft erweisen.
Für die Übertragung von Haushaltsausgaberesten muss die Mindestzuführung vom Verwaltungs-haushalt an den Vermögenshaushalt gesichert sein. Ein vorläufiges Zwischenergebnis konnte dies bestätigen, so dass auch mit der Übertragung von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaus-halts mit einem guten Ergebnis zu rechnen ist, welches die Mindestzuführung bei weitem übertreffen wird.
Somit können aufgrund der Haushaltsentwicklung sowie des sich tatsächlich abzeichnenden Ergebnisses 2017 aus Sicht der Verwaltung die nicht verbrauchten Mittel des Verwaltungs-haushaltes in der dargestellten und vorgeschlagenen Höhe gebildet und übertragen werden.

HHStelle
Bezeichnung
Ansatz
in 2017 verbraucht
Haushaltsausgaberest
4600.5000
Unterhalt Kinderspielplätze
19.700,00 €
  9.756,40 €
9.500,00 €
6100.6550
Planungskosten (FLNPl, BPL)
50.000,00 €
18.733,46 €
31.000,00 €
6300.5000
Straßenunterhalt (Grundstücke)
27.000,00 €
22.267,62 €
4.500,00 €
6300.5100
Straßenunterhalt (Reparaturen)
35.000,00 €
26.538,88 €
8.000,00 €
6700.5700
Straßenbeleuchtung (Strom)
19.250,00 €
5.649,52 €
13.000,00 €
6750.5100
Winterdienst
20.000,00 €
12.982,08 €
7.000,00 €
6900.5100
Gewässer III.Ordnung Türkenfeld
36.200,00 €
23.860,33 €
12.000,00 €
6900.5101
Gewässer III.Ordnung Z´hausen
8.000,00 €
1.909,95 €
6.000,00 €
7000.5100
Unterhalt Entwässerung
251.500,00 €
176.486,79 €
75.000,00 €
7500.5000
Unterhalt Leichenhaus
4.600,00 €
402,09 €
4.000,00 €
8150.5100
Unterhalt Wasserversorgung
105.300,00 €
46.193.45 €
59.000,00 €
9000.8100
Gewerbesteuerumlage
257.000,00 €
200.629,00 €
56.000,00 €

Beschluss

Die vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste werden gebildet und in das Haushaltsjahr 2018 übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Haushaltsausgabereste in die Jahresrechnung zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2018 11:15 Uhr