Übertragung der Betriebsleitung des gemeindlichen Entwässerungssystems an den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung "Obere Amper"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2018 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Die Gemeinde Türkenfeld betreibt zur Ableitung des im Gemeindegebiet anfallenden Schmutz- und Regenwassers ein Kanalnetz, incl. mehrerer Sonderbauwerke, mit einer Gesamtlänge von ca. 31 km. Zum größeren Teil erfolgt die Ableitung des Wassers in Mischwasserkanälen. In einigen Bereichen besteht ein Trennsystem, das eine getrennte Ableitung von Schmutzwasser und Regenwasser ermöglicht.
Die Sammlung und Ableitung von Abwasser gehört zu den hoheitlichen Aufgaben einer Kommune. Die dafür gebauten technischen Anlagen müssen eine geordnete Abwasserableitung gewährleisten, die den bestehenden Gesetzen und Verordnungen entspricht. Um dies zu prüfen und um zu untersuchen, ob das Kanalnetz der Gemeinde den derzeit geltenden und zukünftig zu erwartenden Anforderungen an die Entwässerung des Gemeindegebietes gerecht zu werden, wurde ein sog. Generalentwässerungsplan (GEP) aufgestellt.
In diesem Zusammenhang musste die Gemeinde Türkenfeld im Rahmen der Kanalnetz- und Schmutzfrachtberechnungen, eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für alle Mischwasserentlastungen beantragen.
Mit Bescheid vom 16.12.2015 und 19.01.2016 wurde diese wasserrechtliche Erlaubnis erteilt und u.a. mit folgender Auflage verbunden:
„Betrieb und Unterhaltung – Für den Betrieb, die Überwachung und der Unterhaltung der Anlage ist ausgebildetes und zuverlässiges Personal in ausreichender Zahl einzusetzen.“

Die Gemeinde Türkenfeld hat in diesem Zusammenhang mit dem Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Obere Amper“ Kontakt aufgenommen, da der Zweckverband sowohl über die personellen, als auch über die technischen Ressourcen verfügt. Inhalt dieser Gespräche war, die Übernahme der Betriebsleitung des gemeindlichen Entwässerungssystems, sowie die Übertragung der Verbrauchsgebührenabrechnung.
Zur weiteren Stellungnahme wurde der Geschäftsleiter des Zweckverbandes Herr XXX eingeladen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt mit Wirkung zum 01.01.2019, die Übertragung der Betriebsleitung des gemeindlichen Entwässerungssystems, sowie die Übertragung der Verbrauchsgebührenabrechnung an den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung „Obere Amper“ im Rahmen einer Zweckvereinbarung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2018 08:50 Uhr