Lärmaktionsplan Teil A Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 14.02.2018 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen
Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung
ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke
ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.
Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG).

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil des Lärmaktionsplans veröffentlicht. Der so
genannte Teil A ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform
www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-
Bundesamtes www.eba.bund.de/lap abrufbar und ist auf Wunsch auch als Druckversion
verfügbar. Er ist das Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen
der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ersten Phase ca. 38.000 Beteiligungen
eingegangen.

Am 24. Januar 2018 begann die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum
7. März 2018 hat die Öffentlichkeit dann die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine
Rückmeldung zu dem Verfahren selbst und zum Lärmaktionsplan Teil A zu geben. Der
daraus hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Die
Teile A und B ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.

Gemeindeseitig wurde auf die Beteiligung in den Aushängen und auf der Homepage hingewiesen. Die direkten Anlieger an der Bahnstrecke wurden per Postwurf informiert.

Stellungnahme der Gemeinde:
Seitens der Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass Türkenfeld vom Lärm durch Zugverkehr besonders stark betroffen ist, da die Bahnlinie mitten durch den Ort – sehr nahe an der Wohnbebauung - verläuft und der Zugverkehr bereits in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten beträchtlich zugenommen hat. Durch den geplanten Ausbau bzw. die geplante Elektrifizierung der Strecke München-Lindau (ABS 48: Ausbaustrecke München-Lindau-Grenze D/A) mit Anbindung an die Schweiz sei eine weitere erhebliche Steigerung des Zugverkehrs zu erwarten mit der Folge, dass sich die Bahn nicht mehr auf den Bestandsschutz berufen kann. Gerade im Bereich des Schulgeländes, wird sich der „Bahnlärm“ drastisch erhöhen und der Schulbetrieb massiv gestört.
Die Gemeinde Türkenfeld fordert daher die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen, die auch der weiteren Entwicklung der Bahnstrecke Rechnung tragen und die Belastung unserer Bürgerinnen und Bürger auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Beschluss

       Der Gemeinderat beschließt o.g. Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2018 08:50 Uhr