Antrag einer Darlehensgewährung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2018
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das Kommunalunternehmen EVBT hätte die Möglichkeit, jährliche Sondertilgungen zu leisten um damit das Hauptdarlehen zusätzlich zum laufenden Schuldendienst tilgen zu können. Diese Sondertilgungen müssen „aus eigenen Mitteln“ erfolgen, können also nicht durch ein anderes zinsgünstiges Bankdarlehen ersetzt werden. Der Betrag der Sondertilgung kann bis zu 10% aus dem Stand des Darlehens zu Jahresbeginn betragen. Ziel der Sondertilgung ist vorrangig die Zinsbelastung zu mindern. Dieses Hauptdarlehen hat einen Zinssatz von 3,3 %, die Zinsbindung endet im September 2021.
Beschluss
Die Gemeinde gewährt dem Kommunalunternehmen EVBT Darlehen zur Sondertilgung des Hauptdarlehens in den Jahren
2018: 300.000 €
2019: 250.000 €
2020: 207.000 €
2021: 150.000 €
zu einem Zinssatz in Höhe von 1%. Die Auszahlung erfolgt jeweils zum 01.02. eines Jahres.
Die Rückzahlung der Gesamtsumme von 907.000 € erfolgt Ende September 2021.
Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils für diese
Darlehen entsprechende Darlehensverträge auszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.06.2018 09:56 Uhr