Schöffenwahl


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Am 31.12.2018 endet die Amtsdauer der gewählten Schöffen für die Amtsperiode 2013 – 2018. Die Gemeinden haben die Vorschlagslisten für Schöffen, deren Amtszeit am 01.01.2019 beginnt, neu aufzustellen.
Nach Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts München II vom 08. Januar 2018 muss die Gemeinde Türkenfeld eine Person vorschlagen.

Von der Gemeinde erfolgte durch Aushang vom 15.01.2018 und mit Einstellung auf der Homepage der Gemeinde Türkenfeld der Aufruf, sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wurden diejenigen Personen angeschrieben, die sich zur letzten Periode beworben haben.

Es gingen 2 schriftliche Bewerbungen ein. Die Vorschlagsliste muss mindestens die geforderte Zahl umfassen, soll sie jedoch auch nicht wesentlich überschreiten.
Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste hat der Gemeinderat mit zwei Drittel der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder zu entscheiden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der vorliegenden Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Wahlperiode 2019 – 2023. Die beiden Bewerber werden an das Amtsgericht weiter geleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.06.2018 09:56 Uhr