Bauantrag Errichtung einer Wohneinheit anstelle des best. Stallgebäudes FlNr. 159, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Am 04.06.2018 ist o.g. Bauantrag bei der Gemeinde eingegangen. Das Grundstück mit der Fl.Nr. 159, Gem. Türkenfeld liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und wird daher nach § 34 BauGB beurteilt.

Derzeit ist das 1375 qm große Grundstück mit einem Wohnhaus und einem dazugehörigen Stallgebäude bebaut. Der bestehende „Mittelteil“ des Stallgebäudes, soll nun zur Wohnnutzung umgebaut werden. Die Dachneigung bzw. Dachflucht wird nicht verändert.

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.

Stellplätze wurden entsprechend der Stellplatzsatzung nachgewiesen.

Die Baupläne sowie der Lageplan und Beiblatt mit GRZ und GFZ befinden sich in der Anlage.

Beschluss

Das Einvernehmen zum o.g. Bauantrag wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2018 12:48 Uhr