Aktualisierung des Räum- und Streuplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2018 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Im aktuellen Räum- und Streuplan sind die Straßen in der Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung in drei Dringlichkeitsstufen eingeordnet. In der Kategorie I sind verkehrswichtige und gefährliche Stellen, wie Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Kreuzungen, Einmündungen, Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Straßen für den öffentlichen Personennahverkehr und Schulbusse sowie Zufahrtsstraßen zu Schulen und Straßen zu Gewerbe-und Industriegebieten.
In der Dringlichkeitsstufe II befinden sich alle Verbindungsstraßen und Wohnsammelstraßen.
Wohnstraßen und alle übrigen Verkehrsflächen sind der Dringlichkeitsstufe III zugeordnet.
Gem. Pkt. 4 des Räum- und Streuplans besteht eine Streupflicht innerhalb der Ortschaft nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Außerhalb der Ortschaft für besonders gefährliche Fahrbahnstellen, wenn infolge Anlage oder Beschaffenheit der Straße auch für den sorgfältigen Kraftfahrer nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren gegeben sind. Eine Streupflicht besteht darüber hinaus für unerwartete und steile Gefällstrecken, unübersichtliche Kurven, wichtige Straßenkreuzungen und Plätze, Strecken, die an Gewässern entlang führen, stark befahrenen Straßen, Bahnübergängen, Brücken und gepflasterten Straßen. Auch für Straßen mit mehr als 5 % Steigung.
Um die Umweltbelastung mit Streumitteln möglichst gering zu halten wurde in der Vergangenheit versucht auch nur diese Strecken und Abschnitte zu salzen. Erst ab dem Moment wo eine Vereisung anderer Straßen und Wege drohte oder die Gefahr bestand, dass festgefahrener Schnee zu Eisplatten wird, wurde auch hier Streumittel eingesetzt.
Im Zuge der Neuvergabe des Winterdienstes wäre es hilfreich vom Gemeinderat entscheiden zu lassen ob diese Praxis weiterhin so durchgeführt oder ob der Einsatz von Streumittel anders geregelt werden soll und der Räum- und Streuplan entsprechend überarbeitet werden soll.


Der Räum- und Streuplan ist im Dokumentarchiv des RIS abgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Räum- und Streuplan in der vorliegenden Fassung beizubehalten.
Burgholz wird, weil dorthin auch der Schulbus fährt, in die Dringlichkeitsstufe I aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.09.2018 09:39 Uhr