Bauantrag; Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage FlNr. 397/3, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2018 ö beschließend 2

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück FlNr. 397/3 befindet sich im Umgriff des einfachen BPlanes „Echinger Wegäcker“, rechtskräftig seit dem 26.10.2016.

Auf dem Grundstück wird der Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage beantragt.
Das bestehende Einfamilienhaus soll abgebrochen werden.
Lageplan, Ansichten und Schnitte des Bauantrages - siehe Anlagen.

GRZ 1  Hauptgebäude 0,157                (zulässig 0,23)
GRZ 2  Nebenanlagen 0,264                (zulässig 0,50)  

Der Neubau incl. Nebenanlagen widerspricht keiner Festsetzung des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.

Die nähere Umgebung ist geprägt durch 1- und 2-Familienhäuser.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 Abs. 1 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Für das Bauvorhaben werden 2 Garagen- und 1 offener Stellplatz nachgewiesen. Dies entspricht den Vorgaben der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde Türkenfeld.

Beschluss

Das Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2018 16:16 Uhr