Neuberechnung der Wassergebühren und -beiträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2018 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde angemerkt, dass eine Neukalkulation der Wassergebühren notwendig ist. Dies insbesondere vor dem Hintergrund getätigter Investitionen wie z. B. die Sanierung des Hochbehälters, Rückbau zweier Brunnen, Anschluss neuer Straßenzüge, aber auch den stetig gestiegenen Betriebs- und Sachkosten in den letzten Jahren.
Die vorgenannten Maßnahmen waren extrem kostenintensiv, gleichzeitig aber notwendig, um ein zukunftsfähiges, stabiles Leitungsnetz zu erhalten.
Im Rahmen der Neuberechnung der Wassergebühren fließen diese Kosten nun vollends in die Kalkulation des Wasserpreises mit ein. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein kostendeckender Ansatz, weshalb hier auch keinerlei Handlungsspielraum für die Gemeinde besteht. Das Beispiel anderer umliegender Gemeinden zeigt, dass eine Erhöhung des Wasserpreises in Folge getätigter Sanierungen, etc. unumgänglich ist.

Auch wenn die im Raum stehenden Preis-Erhöhungen prozentual hoch anmuten, so ist die tatsächliche Euro-Belastung für einen Durchschnittshaushalt überschaubar (< 100 EUR pro Jahr).

Im Zusammenhang mit der Neuberechnung der Gebühren wird auch eine Erhöhung der Grundgebühren für Wasserzähler und die Gebühren für Bauwasser vorgeschlagen. Nachdem diese seit 20 Jahren unverändert sind schlägt die Verwaltung in Absprache mit der Kommunalaufsicht im Landratsamt eine pauschale Erhöhung von 20 % vor. Dies auch vor dem Hintergrund, dass damit die Gebühren direkt beeinflusst und gerade Mehrverbraucher wie Familien mit Kindern entlastet werden können. Bisher wurden in den vergangenen Jahren im Durchschnitt 25.500,00 € Grundgebühren für die Wasserzähler eingenommen. Sofern dieser Wert beibehalten wird ergibt sich durch die Neukalkulation eine Gebühr von 1,56 € je m³. Bei einer 20%igen Erhöhung würden 30.600,00 € Grundgebühren angesetzt werden können, was zu einem Wasserpreis von 1,53 €/ m³ führen würde.

Zur Umsetzung der Gebührenkalkulation ab dem Jahr 2019 ist eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) noch in 2018 zu erlassen.

Eine Neukalkulation der Herstellungsbeiträge ist noch nicht endgültig abgeschlossen, kann aber im Gegensatz zu den Gebühren auch während des Jahres erfolgen. In Absprache mit der Kommunalaufsicht im Landratsamt ist dies im ersten Quartal 2019 vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 25.03.1993:
1
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Türkenfeld
BGS-WAS

Auf Grund von Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2018 (GVBl S. 449) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende

S a t z u n g :

§ 1
1)        § 9 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
bis        5,0 m³ / h        26,00 €/Jahr
bis        10,0 m³ / h        40,00 €/Jahr
bis        20,0 m³ / h        53,00 €/Jahr
bis        30,0 m³ / h        80,00 €/Jahr
über        30,0 m³ / h        106,00 €/Jahr


2)        § 10 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
Die Gebühr beträgt 1,53 € /m³ entnommenen Wassers


3)        § 10 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,53 €/m³ entnommenen Wassers, ansonsten pro angefangene 100 m³ umbauten Raumes 3,70 €
§ 2

Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2019 11:42 Uhr