Personalangelegenheiten Beratung und Beschlussfassung über eine Dienstvereinbarung zur Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung gemäß TVöD


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2018 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Beschlüsse in dieser Sache:
GR-Sitzung vom 04.04.2007, öffentlich Nr. 04/95
GR-Sitzung vom 05.12.2007, öffentlich Nr. 13/296
GR-Sitzung vom 17.09.2008, öffentlich Nr. 06/179

Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde beanstandet, dass die Gemeinde Türkenfeld bisher keine Dienstvereinbarung zur Einführung des Leistungsentgelts nach § 18 TVöD beschlossen hat.

Mit Inkrafttreten des „Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – TVöD“ vereinbarten die Tarifparteien die Einführung leistungsorientierter Entgeltbestandteile ab dem 01.01.2007.
Das Leistungsentgelt ist in § 18 TVöD abschließend tarifvertraglich geregelt. Ziel des Leistungs-entgelts ist eine Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen und eine Stärkung der Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz.
Für die Beschäftigten der Gemeinde Türkenfeld wird seit Einführung dieser leistungsorientierten Bezahlung das errechnete Gesamtvolumen nach dem „Gießkannenprinzip“ gleichmäßig  ausgeschüttet. Aus den ständigen Monatsentgelten des Vorjahres der Tarifbeschäftigten der Gemeinde Türkenfeld errechnet sich für 2018 ein Gesamtvolumen von ca. 30.200,00 Euro. Für 2018 ist geplant, das Leistungsentgelt wieder nach dem „Gießkannenprinzip“ gleichmäßig auf alle Tarifbeschäftigten auszuzahlen. Ausgehend vom Septembergehalt in Verbindung mit Unterbrechungszeiten oder unterjährigem Beschäftigungsbeginn errechnet sich somit für jeden einzelnen Tarifbeschäftigten ein individuelles Leistungsentgelt, welches in Summe das Gesamtvolumen nicht überschreiten wird.
Die Ausschüttung der für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehenden Geldmittel nach dem „Gießkannenprinzip“ widerspricht der Intention der Tarifpartner zur weiteren Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst.
Um zukünftig das Leistungsentgelt tarifkonform zur Auszahlung zu bringen, muss eine entsprechende „Dienstvereinbarung zur Einführung und Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung“ in Kraft gesetzt werden.
Diese Dienstvereinbarung kam bisher nicht zustande, obwohl bereits in den Jahren 2007 und 2008 alle dafür notwendigen Schritte durch die Geschäftsleitung eingeleitet wurden. Trotz aller Bemühungen seitens der Geschäftsleitung sowie der betrieblichen Kommission, lehnte der Gemeinderat in den Sitzungen am 05.12.2007 und am 17.09.2008 den Entwurf der vorgelegten Dienstvereinbarung ab.

Um nun zukünftig das Leistungsentgelt nach den Tarifbestimmungen zu berechnen und auszuzahlen, müsste wieder eine betriebliche Kommission gewählt und die Stellenbewertungen aktualisiert werden. Die bereits ausgearbeitete Dienstvereinbarung zur Einführung und Umsetzung der leistungsorientierten Bezahlung sowie die Bewertungsbögen müssten nur geringfügig angepasst werden.

Anmerkung:
Nach Rückfragen mit mehreren Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften geht man mit der Problematik „leistungsorientiere Bezahlung“ sehr unterschiedlich um. Einige setzen den §18 TVöD voll um und haben durchwegs gute Erfahrungen damit gemacht. Viele Gemeinden werden weiterhin im „Gießkannen-Prinzip“ mit dem Gesamtvolumen auszahlen. Bei allen Gesprächen war man sich allerdings darüber einig, dass das Leistungsentgelt nicht mehr abgeschafft würde, eine Umsetzung notwendig sei und es nicht daran scheitern solle, dass die Pauschalauszahlung doch so einfach und praktikabel sei.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass das Leistungsentgelt 2018 wie bisher nach dem „Gießkannenprinzip“ ausgezahlt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat schlägt vor, die leistungsorientierte Bezahlung zukünftig tarifkonform zur Auszahlung zu bringen und beauftragt den Bürgermeister, die dafür notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

Datenstand vom 18.01.2019 11:42 Uhr