Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Geltendorf - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Walleshausen - Buchbergstraße" Verz. Nr. 2.16


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö beschließend 2

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 beschlossen, den Bebauungsplan „Walleshausen- Buchbergstraße“ Verz. Nr. 2.16 zu ändern. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt in der Fassung vom 15.11.2018 vor.

Die Gemeinde Geltendorf führt nun die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 13 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB durch.

Durch die erste Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen – Buchbergstraße“ Verz. Nr. 2.16 soll für das Grundstück Fl. Nr. 89/10 Gemarkung Walleshausen eine optimale Ausnutzung des Grundstücks ermöglicht werden. Hierzu werden die Baugrenzen verrutscht.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld äußert im Verfahren nach § 13 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Walleshausen - Buchbergstraße“ der Gemeinde Geltendorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2019 17:27 Uhr