Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Geltendorf - Aufstellung des Bebauungsplanes "Fl.Nr. 1533 (TF)"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in seiner Sitzung am 21.04.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Geltendorf – Fl.Nr. 1533“, Verz. Nr. 1.36 zu ändern. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 26.07.2018 wurde in der Gemeinderatssitzung am 26.07.2018 gebilligt.

Anlass und Ziel der Planung:
Die Eigentümer der Fl.Nr. 1533, Gemarkung Geltendorf möchten das Grundstück weiter bebauen und haben daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt. Aus diesem Anlass hat der Gemeinderat beschlossen, für den unbebauten, an der Bahnhofstraße liegenden Teil der Fl.Nr. 1533 sowie für den hierzu in zweiter Reihe liegenden Teil einen Bebauungsplan aufzustellen, um einerseits eine Bebauung zu ermöglichen und andererseits den Übergang vom bebauten Bereich zur freien Landschaft zu sichern. Die Gemeinde hat sich damit die Planung zu eigen gemacht. Dabei soll vermieden werden, dass hinter dem geplanten Gebäude, eine weitere Wohnbebauung in zweiter Reihe mit einer mangelhaften, ungesicherten Erschließung entsteht.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld äußert im Verfahren nach § 13b i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Fl.Nr. 1533“ der Gemeinde Geltendorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2019 17:27 Uhr