Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Eching - Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Hang West"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 23.03.2018 die Durchführung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Am Hang West“ beschlossen.  Ziel des Bebauungsplans ist es für ortsansässige Bauwerber – insbesondere junge Familien - ausreichend Bauland zur Verfügung zu stellen. Ferner soll der Bebauungsplan den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes gewährleisten. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen zum Zwecke von Wohnnutzungen, die Anwendung des beschleunigten Aufstellungsverfahrens nach § 13b BauGB ist möglich.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld äußert im Verfahren nach § 13b i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen oder Bedenken an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Hang West“ der Gemeinde Eching.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2019 17:27 Uhr