Bebauungsplan "westlich der St. Ottilien Straße" Gemarkung Türkenfeld, weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö beratend 5

Pressetaugliche Texte

Im Februar 2017 wurde der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „westlich der St.-Ottilien Straße“ eingereicht. Grund des Antrags war die Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1395/17, Gemarkung Türkenfeld. Als Grund für den Antrag wurde die Verkehrs- und Parkverhältnisse in der St. Ottilien Straße und der Oberdrauburger Straße genannt.

In der Sitzung am 05.07.2017 wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan im Gesamten aufgehoben wird.

Im Aufhebungsverfahren gingen Stellungnahmen ein, die gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes sprechen.
Deshalb wurde in der Sitzung vom 11.07.2018 Abstand von der Planung genommen. Stattdessen wurde beschlossen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren zu ändern.



Auszug aus dem Bebauungsplan:


Auf den Baugrundstücken ist für jede selbstständige Wohneinheit mindestens ein Garagenplatz im Bauantrag nachzuweisen. Für Wohnungen über 80 m² Wohnfläche und für Einfamilienhäuser ist zusätzlich ein Stellplatz oder eine Garage nachzuweisen. In der Begründung zum Bebauungsplan wurde aufgeführt, dass die Gebäude sich insbesondere bei zwei bis drei Personenhaushalten gut nutzen lassen.

Am 13.12.2018 fand eine Besprechung mit dem Planungsverband hierzu statt. Ergebnis der Besprechung war, dass aus Sicht des Planungsverbandes der Bebauungsplan durchaus Möglichkeiten für die Errichtung von offenen Stellplätzen schafft und eine Änderung nur hinsichtlich der Stellplätze nicht erforderlich ist.

Der Antragsteller hat am 13.12.2018 telefonisch mitgeteilt, dass das Projekt erstmal nicht weiterverfolgt wird.
Weitere Punkte, die in einer Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt werden sollten, liegen der Verwaltung nicht vor .

Beschluss

Da der Bebauungsplan „westlich der St. Ottilien Straße“ Möglichkeiten für die Errichtung von Stellplätzen vorsieht, soll derzeit keine Änderung des Bebauungsplanes erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2019 17:27 Uhr