Bauantrag An- und Umbau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung FlNr. 1044/1, Gem. Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück FlNr. 1044/1 befindet sich im Innenbereich von Türkenfeld und wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „WA Allgemeines Wohngebiet“ dargestellt. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB. Es ist bebaut mit einem EFH mit Einliegerwohnung und einer Doppelgarage mit Geräteraum.

Für das Bauvorhaben wird ein Anbau im Südosten E + D beantragt. Dazu wird die bestehende Doppelgarage mit Geräteraum teilweise abgebrochen und verkleinert zu einer Einzelgarage.
Die bestehenden Gebäudeaußenwände werden mit WDVS und Strukturputz gem. EnEV gedämmt.

Die GRZ auf dem 797 m² großen Grundstück wird mit 0,32 angeben.

Die Grundrisse und Ansichten befinden sich in der Anlage.

Die insgesamt 4 geforderten Stellplätze werden mit dem Stellplatz in der Einzelgarage und zusätzlich drei offenen Stellplätzen nachgewiesen.

Gemäß der Garagen- und Stellplatzsatzung der Gemeinde § 5 (2) ist vor der Garageneinfahrt ein offener Stauraum in der erforderlichen Länge einzuhalten. Bei Personenkraftwagen beläuft sich dieser auf mindestens 5 m.

Bei der (dann noch) bestehenden Einzelgarage beträgt die Länge des Stauraums zwischen 5,40 m bis 4,70 m  à Bestandsschutz.


Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zum o.g. Bauantrag her.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2019 17:27 Uhr