Jahresabschluss 2018 Bildung von Haushaltsausgaberesten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.01.2019 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgabeansätze gelten im Grundsatz für ein Haushaltsjahr. Dies bedeutet, dass Haushaltsansätze, die bis zum Jahresabschluss nicht verbraucht sind, grund-sätzlich als erspart gelten. Werden jedoch Mittel im folgenden Jahr benötigt, ist es alternativ möglich, anstatt einer Neuveranschlagung einen Haushaltsausgaberest zu bilden. Bei einer Neu-veranschlagung wird das Rechnungsergebnis des neuen Haushaltsjahres belastet, während die Bildung von Haushaltsausgaberesten das Rechnungsergebnis des alten Haushaltsjahres beeinflusst. Für die Übertragbarkeit von Mitteln im Verwaltungshaushalt ist weitere Voraussetzung, dass eine wirtschaftlichere Aufgabenerfüllung dadurch gefördert wird. Dies kann bejaht werden, da durch die Übertragung von Haushaltsausgaberesten auf einzelnen Haushaltsstellen die „haushaltslose Zeit“, bis zur Genehmigung der neuen Haushaltssatzung, überbrückt werden kann. Vor allem bei den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben für die Instandhaltung und Unterhalt des unbeweglichen Vermögens kann sich das als sehr vorteilhaft erweisen.
Für die Übertragung von Haushaltsausgaberesten muss die Mindestzuführung vom Verwaltungs-haushalt an den Vermögenshaushalt gesichert sein. Ein vorläufiges Zwischenergebnis konnte dies bestätigen, so dass auch mit der Übertragung von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaus-halts mit einem guten Ergebnis zu rechnen ist, welches die Mindestzuführung übertreffen wird bzw. der Planansatz erreicht wird.
Somit können aufgrund der Haushaltsentwicklung sowie des sich tatsächlich abzeichnenden Ergebnisses 2018 aus Sicht der Verwaltung die nicht verbrauchten Mittel des Verwaltungs-haushaltes in der dargestellten und vorgeschlagenen Höhe gebildet und übertragen werden.

HHStelle
Bezeichnung
Ansatz
in 2018 verbraucht
Haushaltsausgaberest
0600.5000
Unterhalt Rathaus
12.500,00 €
  2.016,84 €
10.000,00 €
1300.5400
Bewirtschaftung Feuerwehrhäuser
16.000,00 €
6.946,78
9.000,00 €
4600.5000
Unterhalt Spielplätze
14.000,00 €
2.421,08
10.000,00 €
4640.5000
Unterhalt Kinderhaus Pfiffikus
15.800,00 €
3.601,20 €
12.000,00 €
4642.5000
Unterhalt Krippe
11.800,00 €
3.276,07 €
8.000,00 €
6100.6550
Planungskosten (FLNPl, BPL)
22.650,00 €
13.397,87 €
9.000,00 €
6300.6550
Straßen  (Verkehrsplanung)
17.000,00 €
6.380,08 €
10.000,00 €
6900.5100
Gewässer III.Ordnung Türkenfeld
5.000,00 €
947,48 €
4.000,00 €
6900.5101
Gewässer III.Ordnung Z´hausen
17.000,00 €
1.167,39
15.000,00 €
7000.5100
Unterhalt Entwässerung
127.800,00 €
102.740,36 €
25.000,00 €
8150.5100
Unterhalt Wasserversorgung
84.000,00 €
43.844,74 €
40.000,00 €

Haushaltsausgabereste im Verwaltungshaushalt sind nur einmal übertragbar. Werden sie nicht vollständig aufgebraucht, werden sie in Abgang gestellt und fließen im Folgejahr in die Zuführung zum Vermögenshaushalt ein.

Die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.
HHStelle
Bezeichnung
Ansatz
in 2018 verbraucht
Haushaltsausgaberest
6900.9500
Wasserläufe (Verrohrung Höllbach)
200.000,00 €
  0,00 €
200.000,00 €
6300.9500.50
Straßenbau: Türkenfelder Str.
205.000,00 €
39.040,30
165.000,00 €

 

Beschluss

Die vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste werden gebildet und in das Haushaltsjahr 2019 übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Haushaltsausgabereste in die Jahresrechnung zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2019 17:27 Uhr