Beteiligung als TöB an der Bauleitplanung der Gemeinde Geltendorf, 10. Änderung des Bebauungsplanes "Geltendorf - Süd, südlicher Teil" Verz. Nr. 1.02
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates & Beschluss HH 2019, 20.02.2019
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in seiner Sitzung am 24.05.2018 beschlossen, den Bebauungsplan „Geltendorf – Süd, südlicher Teil“ Verz. Nr. 1.02 zu ändern. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt in der Fassung vom 19.11.2018 vor.
Die Gemeinde Geltendorf führt nun die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 13 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung (25.01.2019 bis einschließlich 26.02.2019) gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB durch.
Anlass der 10. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Süd, südlicher Teil“ ist der Antrag eines Grundstückseigentümers, die Baugrenzen auf dem Flurstück Nr. 1612/3 Gemarkung Geltendorf im Norden über eine Länge von 9,20 m um drei Meter zu vergrößern. Durch die Mehrung des Baurechts, welche durch die Vergrößerung des Baufensters entsteht, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Beschluss
Die Gemeinde Türkenfeld erhebt im Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB i. V.m. § 4 Abs. 2 BauGB keine Bedenken an der 10. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Süd, südlicher Teil“ Verz. Nr. 1.02.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.04.2019 12:44 Uhr