Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Eching, 8. Änderung des Bebauungsplanes Steinäcker


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates & Beschluss HH 2019, 20.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates & Beschluss HH 2019 20.02.2019 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 die Durchführung des Aufstellungsverfahrens für die 8. Änderung des Bebauungsplans „Steinäcker“ beschlossen und in gleicher Sitzung den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit deren Ausarbeitung beauftragt. In der Sitzung des Gemeinderates am 14.12.2018 wurde der am 14.12.2018 erstellte Entwurf für die 8. Änderung des Bebauungsplans gebilligt. Ziel des Bebauungsplans ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Ersatzbaus für die bestehende Aussegnungshalle zu schaffen.


Die Gemeinde Türkenfeld wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Beschluss

Da die Belange der Gemeinde Türkenfeld durch die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Steinäcker“ nicht betroffen sind werden im Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2019 12:44 Uhr