Bekanntgaben/Anträge/Anregungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates & Beschluss HH 2019, 20.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates & Beschluss HH 2019 20.02.2019 ö 7

Pressetaugliche Texte

Historie Fenstersanierung Rathaus

25.01.2016 Antrag der Gemeinde auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis; Antrag auf Austausch von 8 Fenstern an der Westfassade

22.03.2016 Schreiben LRA – Auffassung – Erhalt der Fenster evtl. wirtschaftlich vertretbar – 1 Fenster sanieren

Gemeinde beauftragt Gutachten

25.04.2016 Gutachten bzgl. dem baulichen Zustand der Fenster und LV zur Restaurierung von 43 denkmalgeschützten Fenstern

12.05.2016 Bescheid LRA; Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erteilt unter der Auflage:
a) Sanierungsfähigkeit der Fenster ist von einer qualifizierten Fachwerkstatt zu begutachten und anhand eines Musterfensters ein Sanierungskonzept zu erstellen.
b) Das Ergebnis der Begutachtung ist dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege und dem LRA FFB, Denkmalschutzbehörde vorzulegen und das weitere Vorgehen mit diesen Stellen abzustimmen.

13.06.2016 Angebotsabfrage zur Restaurierung von 8 denkmalgeschützten Fenstern

06.07.2016 GR-Beschluss; Ausschreibung wird aufgehoben

25.08.2016 Antrag der Gemeinde auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Renovierung der Westfassade mit Austausch von 8 Fenstern

06.12.2016 Bescheid LRA; Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erteilt unter den Nebenbestimmungen:
a) Die neuen Fenster sind auf historischer Grundlage in Holz nachzubauen. Die genaue Gestaltung und Ausführung ist zeichnerisch dazustellen (Ansicht M 1 : 10, Schnitte M 1 : 1 oder 1 : 5) und mit dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen.
b) Das Konzept zur Renovierung der Westfassade ist anhand eines Arbeitsmusters mit dem BLfD abzustimmen.

Die Erlaubnis erlischt nach 4 Jahren  (05.12.2020 !)



Interkommunale Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck, Sachstandsbericht
In der Sitzung am 10.10.2018 hat der Gemeinderat den grundsätzlichen Beitritt der Gemeinde Türkenfeld zu einer interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck beschlossen. Die gesellschaftsvertraglichen Grundlagen sollen entwickelt werden und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Am 06.11.2018 fand die 7. Sitzung der Arbeitsgruppe statt wobei der Vertragsentwurf vorgestellt wurde. Dieser musste aber grundlegend überarbeitet werden. Die 8. Sitzung der Arbeitsgruppe fand am 29.01.2019 statt. Hierbei konnte kein Vertreter der Gemeinde anwesend sein.
Das Ergebnisprotokoll der Sitzung liegt noch nicht vor soll aber möglichst bis zur Sitzung ergänzt werden.

Standortentwicklung Wohnprojekt Zugspitz-/Donauschwabenstraße
In der Sitzung vom 05.12.2018 wurde dem Gemeinderat das überarbeitete Konzept  (Planung Juni 2018) vorgestellt. Wie angekündigt wurde die Planung am 24.01.2019 zusammen mit dem Bauträger im Landratsamt Fürstenfeldbruck besprochen.

Abschlussdokumentation „Zukunft Wohnen“ des Landkreises Fürstenfeldbruck
Ein Ziel, das bereits im Leitbild und in der Räumlichen Entwicklungsstrategie (RES) des Landkreises Fürstenfeldbruck festgelegt wurde ist eine „moderate, flächeneffiziente, Ressourcen schönende Siedlungsentwicklung; Innen vor Außenentwicklung unter Erhaltung innerörtlicher Freiräume, der Kulturlandschaft und Schonung der Landschaft“. Der westliche Landkreis ist geprägt durch kleinere Gemeinden und Ortschaften mit dörflichem Charakter. Unabhängig von der Lage stehen alle Kommunen vor der Herausforderung, dass die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum stetig steigt.
Mit der Veranstaltungsreihe „Zukunft Wohnen“ wurden den politischen Entscheidungsträgern unterschiedliche Beispiele zu innovativen Bauformen, kostengünstigem Wohnraum und zentral gelegenen Projekten präsentiert. Die Exkursionen welche nun in der Abschlussdokumentation zusammengefasst wurden, boten die Möglichkeit, beispielhafte Wohnbauprojekte vor Ort zu besichtigen und sich mit Bauherren, Planern und Bewohnern zu den vorangegangenen Planungsprozessen auszutauschen. Es handelte sich um ein gemeinsames Projekt des Regionalmanagements und des Referats für räumliche Planung und Entwicklung und wurde im Rahmen der Förderrichtlinie Regionalmanagement des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat durchgeführt
Bike+Ride-Offensive des Bundesumweltministeriums und der Deutschen Bahn AG; ergänzende Förderung durch den Freistaat Bayern
Mit der Bike+Ride-Offensive werden 100.000 neue kommunale Fahrradstellplätze in Deutschland gefördert. Die Kommunen werden bei der Realisierung neuer Abstellanlagen unterstützt und erhalten eine Förderung in Höhe von 40% der förderfähigen Kosten. Das erste Antragsfenster ist vom 01.01.2019 bis 31.03.2019 geöffnet. Die bayerische Förderung sieht eine Zweckbindung von 25 Jahren vor. Aus Sicht der Verwaltung muss diese Förderung beim Umbau des Bahnhofsvorplatzes im Rahmen der Erneuerung der Bahnhofstraße (Maßnahme der Dorfentwicklung) berücksichtigt werden.

Radwegekonzept
Durch den Landkreis Fürstenfeldbruck wird ein Radwegekonzept erstellt. Das als Grundlage für das Konzept nötige Radwegenetz liegt in der finalen Fassung vor. Der Gemeinderat erhält einen Auszug aus dem Radwegenetz für unsere Gemeinde.
Das Radwegekonzept ist auf der Zielgeraden und wird Ende Mai 2019 in der endgültigen Fassung vorliegen. Die Beschilderung der Wege ist unabhängig vom Radwegekonzept und soll deshalb schon zu Beginn der Fahrradsaison ca. Ende April montiert werden. Bestellung der Schilder und Wegweißer erfolgt durch das Landratsamt.

Bebauungsplan „Am Malerwinkel“ – Schaffung von weiterem Baurecht
Am 25.01.2019 wurde im Landratsamt Fürstenfeldbruck nochmals der Antrag für ein weiteres Baufenster / weiteres Wohnhaus besprochen. Vom Planungsverband München wurde eine Variante für ein mögliches zweites Baufenster erarbeitet. Aus Sicht des Landratsamtes ist ein weiteres Baufenster aber nur innerhalb der weißen Fläche denkbar und nicht innerhalb der festgesetzten privaten Grünfläche. Das Landratsamt verfolgt eine einzeilige Bebauung und sieht ein zweites Baufenster als zweite Baureihe. Pro Grundstück ist im Bebauungsplan ein Baufenster vorgesehen. Das Vorhaben stellt keine sinnvolle Nachverdichtung dar und auf dem Grundstück bestehen Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum.

Bauantrag, Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 165 Gemarkung Zankenhausen; nachträgliche Befreiung in Bezug auf Haselsträucher
In der Sitzung vom 16.01.2019 wurde der o. g. Bauantrag behandelt. Nachträglich wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf zu erhaltenden Haselbüsche gestellt. Diese Büsche befinden sich in der zukünftigen Garagenzufahrt. Der Antrag war erforderlich, da es sich beim Grundstück noch nicht um einen „Hausgarten“ handelt und Fällungen nur bis zum 01.03. zulässig sind. Vor dem 01.03 ist mit der Erteilung der Baugenehmigung nicht zu rechnen. Der Befreiung wurde zugestimmt, in Absprache mit dem Landratsamt. Diese vertreten die zeitnahe Fällung, da so nicht in die Brutzeit der Vögel eingegriffen wird.  

Linsenmannanwesen – Linsenmannsaal, Belegung des Veranstaltungsraums im OG
Am 13.07.2018 wurde sich mit dem Landratsamt bezüglich der künftigen Belegung des Veranstaltungsraumes im OG des Linsenmannhauses wie folgt geeinigt:
  • Nicht mehr als 100 Personen nutzen den Saal gleichzeitig
  •  Die im Brandschutznachweis genannten brandschutztechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen werden unverzüglich, vor Wiederaufnahme der uneingeschränkten Nutzung ausgeführt und das LRA FFB über die Erledigung informiert.

Behindertengerechter Zugang zu den Wahlräumen in der Grund- und Mittelschule
Nach der Landtagswahl im Oktober 2018 ging eine Beschwerde ein. Der vorhandene Aufzug und die Rampe können von Rollstuhlfahrern nicht selbstständig genutzt werden.

Im ersten Schritt wurde die Firma XXX beauftragt den bestehenden Plattformhublift auf Freisteuerung umzubauen. Eine Schlüsselschaltung für Dauerbetrieb wurde zum Bruttopreis von 764,31 € vergeben.

Es bestehen einige Möglichkeiten um einen behindertengerechten Zugang sicherzustellen für die nächste Wahl:

Miete einer Rampe

Rollstuhlrampe gem. DIN 18040-1
(Die DIN-Norm ist grundsätzlich für Neubauten anzuwenden)
Plattformaufzug


Hecken Rückschnitt
Die betreffenden Anlieger sollen angeschrieben werden.


Halteverbot Geltendorfer Straße
Das Halteverbotsschild bei Hs. Nr. 14 soll versetzt werden, weil Autos, die das parkende Auto umfahren, mit dem Gegenverkehr in Konflikt kommen können.

Datenstand vom 02.04.2019 12:44 Uhr