Entschädigung für die Wahlhelfer zur Europawahl 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2019 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Nach § 10 Abs. 2 EuWO (Europawahlordnung) und § 10 Abs. 2 BWO kann die Gemeinde eine angemessene Entschädigung für das Wahlehrenamt gewähren.
Abweichend von Art 20 a GO ist für die Entschädigungsregelung keine Satzung erforderlich, es genügt ein einfacher Beschluss des Gemeinderates.

Bei der letzten Europawahl im Jahr 2014 wurden für die Wahlvorsteher und den Stellvertretern 35,00 € vergütet, für die MitarbeiterInnen in der Wahlzentrale 40,00 €. Schriftführer, Beisitzer sowie der gesamte Briefwahlvorstand erhielten 30,00 €.

Im Vergleich zu den Entschädigungen der vergangenen Wahlen wird eine moderate Erhöhung vorgeschlagen:
  • Wahlzentrale, Wahlvorsteher und dessen Stellvertreter        40,00 €
  • Briefwahlvorstand, restlicher Wahlvorstand und Wahlhelfer        35,00 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Entschädigungen für

Wahlzentrale, Wahlvorsteher und Stellvertreter        40,00 €

Briefwahlvorstand, Schriftführer und Beisitzer        35,00 €

Weiter werden Brotzeit und Getränke zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2019 12:08 Uhr