Änderung der Satzung Kindergartengebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2019 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, den Eltern-Beitragszuschuss von monatlich 100 Euro auf die gesamte Kindergartenzeit auszuweiten. Diese Regelung gilt ab dem 1. September des Kindergartenjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Mit Wirkung ab dem 01.04.2019 werden die Elternbeiträge für Kinder bezuschusst, die sich im Berechtigungszeitraum befinden, die also im Jahr 2018 oder früher das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht zur Schule gehen.
Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung an die Gemeinden, also nicht direkt an die Eltern. Deshalb muss der Elternbeitrag in der Gebührensatzung geändert werden.
Bezüglich der letzten Änderung der Gebührensatzung empfahl die Kommunalaufsicht Anpassungen bei § 4 Abs. 2 (Ergänzung bei den Buchungszeiten in der Kinderkrippe) und § 4a Abs. 3 (Abrechnung des Mittagessens). Die Änderungssatzung ist dem Sachvortrag als Anhang beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Gebühren der Kindertageseinrichtungen. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2019 17:42 Uhr