Antrag auf Vorbescheid; Neubau zweier Doppelhäuser mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 712/3 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beratend 4

Pressetaugliche Texte

Es liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 712/3 Gemarkung Türkenfeld vor.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan weist das Grundstück als allgemeines Wohngebiet (WA) aus.
Das Grundstück hat eine Größe von 1.534 m².
Geplant sind insgesamt vier Doppelhaushälften. Die beiden Gebäude haben je eine Grundfläche von 140 m². Geplant sind vier Garagen und vier Stellplätze, insgesamt acht Stellplätze.
Die geplante Wandhöhe liegt bei 6,30 m. Satteldächer mit je 38° Dachneigung sind vorgesehen. Geplant sind je zwei Vollgeschosse.
Die GRZ beträgt 0,18 (ohne Garagen und Zufahrten) und die GFZ 0,36 ohne Garagen und Zufahrten.

Der Antrag auf Vorbescheid beinhaltet einen Fragenkatalog der gem. Art. 71 BayBO die im Rahmen des Vorbescheides geklärt werden sollen:
Baurechtliche Zulässigkeit im Hinblick auf:
  • Lage der Häuser im Grundstück
  • Die Grundfläche
  • Die Wandhöhen
  • Die Firsthöhen
  • Die Dachform
  • Die Geschosszahl
  • Die Gebäudeabmessungen
  • Sind die Lage, Anzahl und Erschließung der Garagen bauplanungsrechtlich möglich?

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Doppelhäusern auf dem Grundstück Fl. Nr. 712/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.06.2019 10:15 Uhr