Bauantrag Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage,
FlNrn. 81/5 und 81/7, Gem. Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2019
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Auf dem 371 qm großen Grundstück FlNr. 81/5 wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte beantragt. Auf der FlNr. 81/7 (82 m²) soll eine Doppelgarage entstehen. Die Bauvorhaben liegen nicht in einem Bebauungsplangebiet und sind nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der FNP stellt die Grundstücke als Dorfgebiet (MD) dar.
Der Baukörper bemisst sich auf 11,49 m x 8,24 m (ursprünglich 12,00 m x 8,15 m).
Bei einer Dachneigung vom 27 Grad liegt die Firsthöhe bei 9,65 m (9,81 m Firsthöhe wurden vom LRA am 01.10.2018 genehmigt).
Die Grundflächenzahl wird mit 0,44 angeben. Nach § 17 BauNVO liegt die Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzung im Dorfgebiet bei 0,6.
Die 2 erforderlichen Stellplätze werden in der Doppelgarage nachgewiesen.
Das Bauvorhaben fügt sich nach
Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Beschluss
Das Einvernehmen zum o.g. Bauantrag wird erteilt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.06.2019 10:15 Uhr