Jahresrechnung 2017 Feststellungsbeschluss und Entlastung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Den Mitgliedern des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wurde die Jahresrechnung 2017 mit Anlagen gem. Art. 103f. GO i.V.m. § 77 Abs. 2 KommHV zur Prüfung vorgelegt.
Der Gemeinderat wurde in der öffentlichen Sitzung am 10.04.2019 über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit  8.024.848,88 €.
Der Vermögenshaushalt schließt in  den Einnahmen und Ausgaben ab mit  1.898.131,52 €.

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest. Die Anlage „Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2017“ ist diesem Sachvortrag beigefügt.

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO beschließt der Gemeinderat über die Entlastung der Verwaltung.
Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Keller von der Beschlussfassung ausgeschlossen

Beschluss 1

1.) Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2017 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.) Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der Jahressrechnung 2017, der Verwaltung die Entlastung zu erteilen. Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Keller von der Beschlussfassung ausgeschlossen

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2019 10:15 Uhr