Bauantrag Aus- und Umbau des Dachgeschosses und Dachspitzes eines Zweifamilienhauses mit Anbau eines Balkons und Neuerrichtung von 4 Gauben FlNr. 1492/3, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Das bestehende Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1492/3 Gemarkung Türkenfeld wird umgebaut. Das Erdgeschoss (Wohnung 1) ist vom Umbau nicht betroffen. Im Dachgeschoss (Wohnung 2).
Auf der Westseite des bestehenden Gebäudes soll im Dachgeschoss ein Balkon angebaut werden. Dieser hat die Maße 5,60 m x 2,00 m.
Der bisher nicht ausgebaute Dachspitz wird zu Wohnzwecken (Bad und Galerie) genutzt.
Das Gebäude soll vier neue Dachgaube erhalten.

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als allgemeines Wohngebiet dargestellt.
Der Umbau fügt sich in die umliegende Bebauung ein.

Für das Gebäude sind vier Stellplätze vorhanden. Dies entspricht der geforderten Zahl der Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Aus- und Umbau des Dachgeschosses und des Dachspitzes mit Anbau eines Balkons und Neuerrichtung von 4 Gauben auf dem Grundstück Fl. Nr. 1492/3 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2019 11:10 Uhr