Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Doppelhauses sowie 4 Stellplätze auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 (TF) Gemarkung Zankenhausen (Haushälfte 1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 (TF) Gemarkung Zankenhausen wird die Baugenehmigung für eine Doppelhaushälfte sowie vier Stellplätzen beantragt.
Das Gebäude hat eine Grundfläche von 7,655 m x 10,00m. Es sind zwei Vollgeschosse und Speicher geplant. Die Wandhöhe liegt bei 4,69 m. Das Dach wird als Satteldach mit einer Dachneigung von 45° errichtet. Das Gebäude soll auf der Nord- und Südseite je einen Zwerchgiebel mit einer Breite von ca. 5 m. Das Baugrundstück hat eine Gesamtfläche von 2.159 m² und ist bereits mit zwei Wohngebäuden bebaut. Für die Errichtung der Doppelhaushälfte wird eine Teilfläche von 495 m² angesetzt. Die GRZ I liegt bei 0,15 (GRZ II 0,30) und die GFZ bei 0,31.
Das Gebäude beinhaltet zwei Wohneinheiten. Zum Vorhaben gehören vier Stellplätze. Die Anzahl der Stellplätze entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Das Baugrundstück liegt außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, also im Außenbereich.
Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Dorfgebiet dar. Das Bauvorhaben beeinträchtigt somit die öffentlichen Belange nicht. Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert.

Für das Vorhaben wurde im Jahr 2014 (17.03.2014) durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck ein Vorbescheid erlassen, der die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geklärt hat. Der Vorbescheid wurde am 19.06.2017 bis zum 17.03.2019 verlängert.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung des Doppelhauses mit vier Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 120/2 (TF) Gemarkung Zankenhausen  nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2019 11:10 Uhr