Flächennutzungsplan Gemeinde Türkenfeld; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö 2

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung vom 13.03.2019 wurde der Entwurf in der Fassung vom 13.03.2019 gebilligt. Auf der Grundlage dieses Entwurfs fand in der Zeit vom 23.04.2019 bis 31.05.2019 die Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB statt. Von der Öffentlichkeit gingen drei Stellungnahmen ein.

Die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange erfolgt im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.04.2019 bis 31.05.2019. Von 21 Behörden und sonstigen gingen Stellungnahmen ein.

Die Abwägung der Stellungnahmen ist auf der Homepage einsehbar .

Beschluss 1

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern – Brand- und Katastrophenschutz:
Der Gemeinderat beschließt, dass der Feuerwehrstandort im Norden der Gemeinde erhalten bleibt. Der FNP steht den Erfordernissen des Brand- und Katastrophenschutzes nicht entgegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Abwägung der Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und
§ 4 Abs. 2 BauGB (Träger öffentlicher Belange)
Der Gemeinderat beschließt die Stellungnahmen entsprechend dem Abwägungs- und Beschlussvorschlag des Planungsverbandes zu behandeln. Den Abwägungs- und Beschlussvorschläge wird nachgegangen, diese werden so beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.09.2019 10:14 Uhr