Ortsrecht; Neuerlass der Kostensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.07.2019
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Türkenfeld – Kostensatzung - entspricht nicht mehr dem von der Bayerischen Staatskanzlei empfohlenen Muster. Auch die Anlage zur Kostensatzung, das Kommunale Kostenverzeichnis bedurfte einer Überarbeitung.
Der Entwurf der neuen Kostensatzung und das Kostenverzeichnis wurden dem Gemeinderat im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt und ist dem Sachvortrag als Anhang beigefügt.
Die Satzung soll zum 01.08.2019 in Kraft treten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshand-lungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Türkenfeld (Kostensatzung –KS). Die Satzung tritt am 01.08.2019 in Kraft, gleichzeitig tritt die bisherige Kostensatzung vom 26.11.2001 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.09.2019 10:14 Uhr