Sanierung der Westfassade mit Austausch von acht Fenstern in der Westfassade am Rathaus der Gemeinde Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö beratend 11

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung am 20.02.2019 wurde die Historie zur Fenstersanierung des Rathauses bekannt gemacht. Gemäß der Denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis des Landratsamtes vom 06.12.2016 dürfen die Fenster auf historischer Grundlage in Holz nachgebaut werden. Das Konzept zur Renovierung der Westfassade ist anhand eines Arbeitsmusters mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen. Die Verwaltung hat die Möbelschreinerei Seidel+Beyer GmbH zum Bruttopreis von 1.547,00 € beauftragt das Leistungsverzeichnis zu ändern (von Sanierung zu Austausch, LV war aus 2016) und an der Abstimmung mit dem Landesamt die Gemeinde zu unterstützen. Von der Restaurierungswerkstätte Binapfl wurde eine Musterachse am Rathaus erarbeitet.
Beide Firmen waren beim Sprechtag mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und dem Landratsamt Fürstenfeldbruck am 18.06.2019 dabei.

Mit der Musterachse an der Fassade besteht Einverständnis und das Konzept könnte so umgesetzt werden. Zu klären gilt hier die Malerei, welche aber von den Fenstern abhängig ist.

FENSTER:
Aus Sicht der Denkmalpflege sollen gerade Fenster (ohne Segmentbögen) eingebaut werden. Hierzu müssten aber Fensterstürze eingebaut werden (Angebot kann bis zur Sitzung nicht vorgelegt werden). Denkmalgerecht wären einfach verglaste Fenster. Es sind Kasten- oder Verbundfenster einzubauen. Bei einer Ausmessung wurde aber festgestellt, dass Kastenfenster technisch nicht umsetzbar wären und nicht vollständig geöffnet werden könnten. Auch an Winterfenster ist zu denken. Hierbei muss allerdings im Winter der zusätzliche Flügel immer angebaut werden.
Das Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege weist noch darauf hin, wenn man sich an der Westseite für gerade Fenster entscheidet, dies an allen Seiten umgesetzt werden muss (in den nächsten Jahren, möglichst aufeinander folgend)
Der Gemeinderat soll nun entscheiden, ob die Fenster gerade werden oder ob die Segmentbögen erhalten bleiben sollen.
Wenn die Segmentbögen bleiben, dann soll die Malerei wie bestehend beibehalten werden.
Wenn die Fenster gerade werden dann soll die Malerei zwischen EG und OG nicht erhalten bleiben und auch die Deko über den Fenstern muss dann angepasst werden.

Eventuellen Zuschüsse für die Rathaus Fassaden/Fenster Renovierung können bei folgenden Stellen beantragt werden:

-Bezirk Oberbayern: Dieser Antrag wird über die Gemeinde (Gemeinderat) und das Landratsamt sowie das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege an den Bezirk Oberbayern eingereicht. Das Verfahren ist unbedingt einzuhalten, da Stellungnahmen der einzelnen Behörden notwendig sind. 
-Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Dieser Antrag ist über die Untere Denkmalschutzbehörde einzureichen. 
-Bayerische Landesstiftung- auch hier wird die Höhe des zu beantragenden Zuschusses von der Denkmalschutzbehörde festgestellt.
-Landkreis FFB - Landratsamt FFB Referat 33 (nachdem alle andere Zuschüsse ausgeschöpft wurden) 
Zur Beantragung der Zuschüsse müssen Kostenschätzungen/Kostenvoranschläge vorgelegt werden.

NACHTRAG DER VERWALTUNG:
Pro Fenster ist mit einem Betrag von ca. 5.875 € zu rechnen.
Mitteilung von Möbelschreinerei Seidl+Beyer GmbH:

pro m² Fenster können Sie mit ca. 2.500 € + Mwst kalkulieren

Die Westseite hat 19 m²   x 2.500 = ca. 47.000 €

Das gesamte Gebäude hat ohne die 6 Rundbogenfenster, die ja bleiben könnten, 90 m² Fläche

mit Rundbogenfenster 111 m²

Der m² Richtpreis ist für Kastenfenster, Verbundfenster, Winterfenster fast gleich, er ist mehr abhängig von Glasarten und Beschlägeausstattung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den TOP zu vertagen und weitere Informationen einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.09.2019 10:14 Uhr