Beteiligung als TöB; 11. Änderung des Bebauungsplanes "Geltendorf - Süd, südlicher Teil" Verz. Nr. 1.02


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in der Sitzung vom 06.06.2019 für das Grundstück Fl. Nr. 1599/7 Gemarkung Geltendorf unmittelbar westlich der Bahnhofstraße beschlossen den Bebauungsplan zu ändern. Der Eigentümer des Grundstücks hat sich mit dem Wunsch an die Gemeinde gewandt, auf diesem Grundstück unter Erhalt des bereits bestehenden Gebäudes ein barrierefreies Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage neu zu errichten. Mit etwas zehn neu geplanten Wohnungen soll dem allgemein sehr hohen Wohnraumbedarf begegnet werden.

Die Gemeinde Türkenfeld wird als Nachbargemeinde im Verfahren nach § 13 a BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die Belange der Gemeinde Türkenfeld.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld bringt im Verfahren nach § 13 a BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur 11. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Süd, südlicher Teil“ Verz. Nr. 1.02 keine Änderungen oder Bedenken vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2019 10:59 Uhr