Bauantrag Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage, FlNr. 81/5, Gem. Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Auf dem 453 qm großen Grundstück FlNr. 81/5 wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage beantragt. Das Bauvorhaben liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der FNP stellt das Grundstück  als Dorfgebiet (MD) dar.

Der Baukörper bemisst sich auf 10,99 m x 8,24 m.  

Bei einer Dachneigung vom 27 Grad liegt die Firsthöhe bei 9,27 m.

Die Grundflächenzahl wird mit 0,44 angeben. Nach § 17 BauNVO liegt die Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzung im Dorfgebiet bei 0,6.

Die 2 erforderlichen Stellplätze werden in der Doppelgarage nachgewiesen.

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Das Einvernehmen zum o.g. Bauantrag wird erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2019 10:59 Uhr