Kindergartengebührensatzung Änderung der Kosten für die Mittagsverpflegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.09.2019 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Die Preise für die Mittagsverpflegung müssen aufgrund der Preiserhöhung des Lieferanten angepasst werden. Die letzte Preiserhöhung war im September 2017.
Für jede verbindlich bestellte Mahlzeit für Kinder im Alter ab drei Jahren wird ab Oktober 2019 eine Gebühr  von 3,40 € (zuvor 3,35 €) erhoben. Für jede verbindlich bestellte Mahlzeit für Kinder in der Kinderkrippe wird ab Oktober 2019 eine Gebühr  von 2,95 € (zuvor 2,85 €) erhoben.
§ 4a der Gebührensatzung (KGS) wird dahingehend geändert.

Zudem wurde von der Kommunalaufsicht in einem Schreiben vom 06.06.2019 angeraten, bei den in § 4 Abs. 2 Buchstabe g, Buchungszeiten 9 – 10 Stunden, den Zusatz „von montags bis donnerstags“ herauszunehmen, da es sich beim Gebührenmaßstab um durchschnittliche wöchentliche Buchungszeiten handelt.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Türkenfeld (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KGS) vom 26.07.2007, zuletzt geändert durch Satzung von 11.04.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.10.2019 10:59 Uhr