Beteiligung als TöB an der Bauleitplanung der Gemeinde Geltendorf, Aufstellung der Einbeziehungssatzung Lindenstraße OT Kaltenberg im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 09.10.2019 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat Geltendorf hat in der Sitzung vom 27.02.2014 und weiteren Sitzungen beschlossen, für den Bereich östlich der Lindenstraße, im Südosten der Ortslage Kaltenberg die Einbeziehungssatzung „Lindenstraße“ aufzustellen und damit die im Außenbereich liegenden Grundstücke in den bebauten Ort einzubeziehen.

Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind durch die Aufstellung der Einbeziehungssatzung nicht betroffen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld bringt im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung der Einbeziehungssatzung Lindenstraße im Ortsteil Kaltenberg der Gemeinde Geltendorf keine Anregungen oder Bedenken vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2019 13:07 Uhr