Ausnahmegenehmigung von Park- und Halteverboten für den Sozialdienst Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö beratend 4

Pressetaugliche Texte

Der Sozialdienst Türkenfeld hat bei der Verwaltung angefragt, ob eine Ausnahmeregelung von Park- und Halteverboten möglich ist.
Der Sozialdienst verfügt seit kurzem über ein Dienstfahrzeug und auch mit dem privaten PKW werden Patienten besucht. Die Aufenthaltszeit bei den Patienten beträgt zwischen 10 Minuten und einer Stunde.
Gemäß § 46 StVO kann die Gemeinde als Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von Halte- und Parkverboten genehmigen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für das Dienstfahrzeug des Sozialdienstes Türkenfeld sowie für vier private Fahrzeuge, solange sich diese im Einsatz für den Sozialdienst Türkenfeld befinden, eine Ausnahme vom Park- und Halteverbot im Gemeindegebiet Türkenfeld erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2019 12:55 Uhr