Beteiligung als Nachbargemeinde an der Bauleitplanung der Gemeinde Greifenberg; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Mitterfeld II", Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat der Gemeinde Greifenberg hat in der Sitzung vom 03.06.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mitterfeld II“ zum Zwecke der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Bebauungskonzeptes der Firma BVG (Neubau BVG Hauptverwaltung mit Werkshalle und Außenlager Mitterfeld-Ost).

Die Gemeinde Türkenfeld wird als Nachbargemeinde im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind durch die Planung der Gemeinde Greifenberg nicht berührt.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld äußert im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB an der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mitterfeld II“ keine Bedenken und bringt keine Anregungen vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2019 12:55 Uhr