Bauleitplanung, Bebauungsplan "Am Malerwinkel", Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö 13

Pressetaugliche Texte

Mit Schreiben vom 07.10.2019 beantragte die Grundstückseigentümerin des Grundstücks Fl. Nr. 171/2 Gemarkung Zankenhausen, die Änderung des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“.

Eine ca. 1.200 m² große Teilfläche (Gesamtfläche derzeit ca. 2.700 m², Realteilung soll erfolgen) soll einem Kind der Eigentümerin übertragen werden. Das Teilgrundstück soll mit einem Einfamilienhaus bebaut werden. Dazu müsste ein zusätzliches Baufenster auf der neuen Teilfläche, innerhalb des reinen Wohngebietes geschaffen werden. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden von den Antragstellern übernommen.

In der Sitzung vom 20.02.2019 wurde dem Gemeinderat die Einschätzung des Landratsamtes zu einem vorherigen Antrag mitgeteilt:
Am 25.01.2019 wurde im Landratsamt Fürstenfeldbruck nochmals der Antrag für ein weiteres
Baufenster / weiteres Wohnhaus besprochen. Vom Planungsverband München
wurde eine Variante für ein mögliches zweites Baufenster erarbeitet. Aus Sicht des Landratsamtes
ist ein weiteres Baufenster aber nur innerhalb der weißen Fläche (siehe Anlage) denkbar und nicht
innerhalb der festgesetzten privaten Grünfläche. Das Landratsamt verfolgt eine einzeilige
Bebauung und sieht ein zweites Baufenster als zweite Baureihe. Pro Grundstück ist im
Bebauungsplan ein Baufenster vorgesehen. Das Vorhaben stellt keine sinnvolle Nachverdichtung
dar und auf dem Grundstück bestehen Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum z. B. im
ehemaligen Stall welcher links am Wohnhaus ist.

Das Grundstück mit Schaffung von weiterem Baurecht wurde im Gemeinderat bereits mehrere Male behandelt. Ursprünglich wurde die Errichtung eines Doppelhauses in der privaten Grünfläche (grüne Fläche) außerhalb des Reinen Wohngebietes (weiße Fläche) geplant. Dieser Antrag wurde in der Sitzung vom 16.05.2018 behandelt. Im Beschlussvorschlag wurde auch die Zulassung von Nebenanlagen i. S. des § 14 Abs. 1 BauNVO in den Grünflächen des Bebauungsplanbereichs vorgeschlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Am Malerwinkel“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen. Durch die 5. Änderung soll auf dem Grundstück Fl. Nr. 171/2 Gemarkung Zankenhausen ein weiteres Baufenster innerhalb des reinen Wohngebietes entstehen. Der Änderungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Planungsverband soll mit der Änderung beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2019 12:55 Uhr