Bauleitplanung; Gemeinde Eching, BP Greifenberger Straße, erneute Beteiligung der TöB gem. § 4 a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Bei einer im November 2014 im Rahmen der Aufstellung eines gemeindlichen Entwicklungskonzepts durchgeführten Baurechtserhebung wurde nachgewiesen, dass
die Gemeinde Eching nur über äußerst begrenzte Baurechtsreserven verfügt.
Ziel des Bebauungsplanes ist es ausreichend Bauland – insbesondere für Ortsansässige und junge Familien – zur Verfügung zu stellen.
Ferner soll der Bebauungsplan durch die Definition des Siedlungsabschlusses den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes gewährleisten.

Beschluss

Da die Belange der Gemeinde Türkenfeld von der Aufstellung des Bebauungsplanes „Greifenberger Straße“ der Gemeinde Eching nicht berührt sind, werden keine Anregungen oder Bedenken im Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2020 12:52 Uhr