Bauantrag, Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 148 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 148 Gemarkung Türkenfeld soll ein Betriebsleiterwohnhaus mit Garage errichtet werden. Hierzu wird ein bestehendes Gebäude abgerissen.

Das geplante Gebäude hat eine Grundfläche von 12,99 m x 10,99 m. Die Wandhöhe beträgt 5,67 m, die Firsthöhe beträgt 9,65 m. Es ist ein Satteldach geplant.
Zum Betriebsleiterwohnhaus wird eine Garage sowie ein offener Stellplatz geplant. Dies entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dar. Das Grundstück ist 3.045 m² groß. Die Grundfläche des Vorhabens beträgt 185,41 m². Die Geschossfläche beträgt 455 m².

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage Grundstück Fl. Nr. 148 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO vorbehandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2020 12:52 Uhr