Breitbandversorgung Start des Auswahlverfahrens der noch verbleibenden "weißen Flecken"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.12.2019 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Das Gemeindegebiet Türkenfeld mit den Ortsteilen Zankenhausen und Pleitmannswang ist weitgehend mit Glasfaserleitungen für das „schnelle Internet“ versorgt. Eine flächendeckende Versorgung konnte jedoch nicht erreicht werden, da einige Randbereiche des Gemeindegebietes bisher immer noch nicht an das Breitbandnetz angeschlossen sind. Die Investitionskosten für Breitbandanschlüsse werden nach wie vor über das Bayerische Breitbandzentrum gefördert. Die für eine Förderung zu beachtenden Vorgaben sind im Detail in der Breitbandrichtlinie geregelt. Hierzu sind gemäß dieser Förderrichtlinie 9 verschiedene Verfahrensschritte sukzessiv abzuarbeiten. Zunächst sind eine Bestandsaufnahme und eine Markterkundung unerlässlich.
Hierbei bittet die Gemeinde Türkenfeld die Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten IST-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur eingestellt sind. Den Anbietern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Gemeinde über den Stand der Planungen informieren soll. Im Anschluss daran wird eine „Ist-Versorgungs-Karte“ erstellt.
Für Teilgebiete in der Gemeinde Türkenfeld wird nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens auf Basis der Bayerischen Breitbandrichtlinie noch eine förderungsfähige Unterversorgung bestehen. Diese Gebiete können dann durch die Gemeinde Türkenfeld ausgeschrieben werden. Dazu stehen der Gemeinde erhebliche Fördergelder zur Verfügung  (590.000 € / 80% Förderquote).
Um eine ausreichende Zukunftssicherheit des auszubauenden Gebietes zu gewährleisten, sollte eine Versorgungsrate von mindestens 200Mbit/s im Download gefordert werden, da ansonsten nicht ausgeschlossen werden kann, dass in absehbarer Zeit ein erneuter Ausbau des Netzes erforderlich wird. Der jeweilige Hausanschluss sowie die damit verbundenen Kosten sollen über die Förderung mitabgedeckt werden, sofern diese im Rahmen einer Nachfragebündelung beauftragt werden.
Die Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet und das Markterkundungsverfahren werden im Rahmen von Beratungsleistungen vom Ingenieurbüro XXX , als öffentlich bestellter Sachverständiger für Netze und Dienst in der Telekommunikation, begleitet. Die Kosten für diese Beratungsleistungen sind im Rahmen der „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ bis maximal 50.000 € förderfähig. Die Förderung erfolgt unabhängig von einer späteren Bewilligung einer Projektförderung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Auswahlverfahren zum Breitbandausbau der noch verbleibenden unterversorgten Gebiete zu starten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2020 12:52 Uhr