Antrag auf Grabungerlaubnis gem. Art. 7 BayDSchG; Abbruch einer Werkstatterweiterung und Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und Errichtung eines PKW-Stellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 189, 187/4, 188 der Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

In der Gemeinderatssitzung am 10. Juli 2019 wurde der Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage sowie Abbruch einer Werkstatterweiterung auf dem Grundstück Fl. Nr. 189, 187/4 und 188 Gemarkung Türkenfeld behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Der Bauantrag wurde dem Landratsamt Fürstenfeldbruck übersandt.
Nun ist noch eine Grabungserlaubnis im Sinne des Denkmalschutzes notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Grabungserlaubnis gem. Art. 7 BayDSchG im Rahmen des Bauantrages zum Abbruch einer Werkstatterweiterung und Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und Errichtung eines PKW-Stellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 189, 187/4 und 188 der Gemeinde Türkenfeld nach Art. 15 BayDSchG behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2020 12:55 Uhr