Das 604 m² große Grundstück Fl. Nr. 1366/2 Gemarkung Türkenfeld ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen.
An das bestehende Gebäude soll auf der Westseite eine Terrassenüberdachung mit einer Fläche von 3,76 m x 7,96 m angebaut werden. Der Anbau erhält ein Pultdach mit 4° Dachneigung.
Auf der Südseite wird ein 4,42 m² großer Windfang angebaut.
Im Obergeschoss ist auf der Nordseite eine Spitzgaube geplant. Diese hat eine Breite von 2,22 m und eine Höhe von 2,99m.
An der nord-östlichen Grenze ist die Errichtung einer Doppelgarage geplant. Diese Garage hat eine Grundfläche von 43,89 m² (6,00 m x 7,70 m). Die Garage ist mit Pultdach und einer mittleren Wandhöhe von 3,625 m geplant. Die Dachneigung beträgt 4°.
Die Garage löst auf Grund der Höhe Abstandsflächen aus.
Da diese nicht vollständig auf dem eigenen Grundstück zu liegen kommen, werden isolierte Abweichungen von den Abstandsflächen beantragt.
Eine Abweichung ist erforderlich zwischen Garage und Haus sowie zum nördlichen Grundstück.
Die Abstandsfläche zum östlichen Grundstück soll durch Abstandsflächenübernahmeerklärung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1366/7 Gemarkung Türkenfeld zu liegen kommen. Diese Erklärung liegt unterzeichnet vor.
Die Abstandflächenproblematik wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren durch das Landratsamt geprüft ( Art. 59 BayBO)