Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung einer Terrassenüberdachung, Windfang, Dachgaube und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1366/2 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Das 604 m² große Grundstück Fl. Nr. 1366/2 Gemarkung Türkenfeld ist mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen.

An das bestehende Gebäude soll auf der Westseite eine Terrassenüberdachung mit einer Fläche von 3,76 m x 7,96 m angebaut werden. Der Anbau erhält ein Pultdach mit 4° Dachneigung.
Auf der Südseite wird ein 4,42 m² großer Windfang angebaut.
Im Obergeschoss ist auf der Nordseite eine Spitzgaube geplant. Diese hat eine Breite von 2,22 m und eine Höhe von 2,99m.

An der nord-östlichen Grenze ist die Errichtung einer Doppelgarage geplant. Diese Garage hat eine Grundfläche von 43,89 m² (6,00 m x 7,70 m). Die Garage ist mit Pultdach und einer mittleren Wandhöhe von 3,625 m geplant. Die Dachneigung beträgt 4°.
Die Garage löst auf Grund der Höhe Abstandsflächen aus.
Da diese nicht vollständig auf dem eigenen Grundstück zu liegen kommen, werden isolierte Abweichungen von den Abstandsflächen beantragt.
Eine Abweichung ist erforderlich zwischen Garage und Haus sowie zum nördlichen Grundstück.

Die Abstandsfläche zum östlichen Grundstück soll durch Abstandsflächenübernahmeerklärung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1366/7 Gemarkung Türkenfeld zu liegen kommen. Diese Erklärung liegt unterzeichnet vor.

Die Abstandflächenproblematik wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren durch das Landratsamt geprüft ( Art. 59 BayBO)

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung der Terrassenüberdachung, des Windfangs, der Dachgaube sowie der Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1366/2 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Ebenso wird das Einvernehmen zu den beiden isolierten Abweichungen und zur Abstandflächenübernahme erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2020 12:55 Uhr