Antrag auf Baugenehmigung, Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Fl. Nr. 274 Gemarkung Türkenfeld, Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Süd"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2020 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 274 Gemarkung Türkenfeld befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“. Das Grundstück ist mit einem Lebensmittelmarkt bebaut.

Für die Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes liegt ein Vorbescheid aus dem Jahr 2011 mit Verlängerungen vor.

Der Anbau ist auf der Nordseite des bestehenden Gebäudes geplant. Der Anbau hat eine Grundfläche von 350,05 m². Der eingeschossige Anbau ist mit Satteldach und einer Dachneigung von 18,4° geplant. Die Wandhöhe beträgt 4, 75 m.

Das Grundstück hat eine Größe von 6.957 m². Die GRZ mit der Erweiterung beträgt 0,22 ,
die GRZ II 0,635.

Auf dem Grundstück sind 69 Stellplätze vorhanden. Zehn entfallen durch das Vorhaben, aber es werden 45 neue hergestellt. Insgesamt sind dann 104 Stellplätze vorhanden.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Fl. Nr. 274 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Der Bauherr wird angehalten, die Parkfläche mit einem regendurchlässigen Belag auszustatten, auf dem Parkplatz Baumpflanzungen vorzusehen und auf dem Dach des Lebensmittelmarktes eine Photovoltaik-Anlage zur eigenen Stromversorgung anzubringen.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2020 12:55 Uhr