Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Doppelhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 20/2 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2020 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Auf dem 598 m² großen Grundstück ist die Errichtung eines Doppelhauses mit Carport geplant.
Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen.

Das Vorhaben hat einer GRZ von 0,28. Die GRZ mit Zufahrten, Terrassen usw. beträgt 0,55. Die GFZ 0,57. Es sind gem. Stellplatzsatzung 4 Stellplätze geplant.

Das Vorhaben bedarf einer Abweichung gem. Art. 63 BayBO – Zugänge und Zufahrten von mehr als 50 m.
Das westlich gelegene Haus wird über eine Privatstraße erschlossen. Das Doppelhaus liegt mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt (XXX-Straße). Die Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr sind zusätzlich von der XXX Straße möglich.
Das östliche Doppelhaus wird über Dienstbarkeit über das Anwesen XXX Straße  gesichert (Bauherren sind hier Eigentümer).

Für das Vorhaben wurde ein Antrag auf Vorbescheid gestellt, dieser wurde in der Sitzung vom 07.11.2018 behandelt und das Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 20/2 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2020 08:15 Uhr