Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 712/7 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2020 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Auf dem 362 m² großen Grundstück soll eine Doppelhaushälfte errichtet werden. Zum Vorhaben gehört eine Garage und ein Stellplatz. Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als allgemeines Wohngebiet dar.
Die Wandhöhe des Vorhabens liegt bei 6,30 m. Die Firsthöhe beträgt 10,2 m.
Die GRZ 1 beträgt 0,193, die GRZ 2 0,398. Die GFZ beträgt 0,386.
Die Zufahrt zum Gebäude erfolgt über die Gemeinschafszufahrt Fl. Nr. 712/3 Gemarkung Türkenfeld.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung der Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 712/7 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.03.2020 08:15 Uhr