Bauantrag, Errichtung einer Arbeiterwohnung in einem Betriebsleiterwohnhaus mit betrieblichen Funktionsräumen und Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 721/1 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.03.2020 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

In der Gemeinderatssitzung vom 06. November 2019 wurde der Bauantrag zur Errichtung einer Arbeiterwohnung in einem Betriebsleiterwohnhaus; Nutzungsänderung von Kellerräumen auf dem Grundstück Fl. Nr. 721/1 Gemarkung Türkenfeld behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt, da die Privilegierung nicht vorlag.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten teilte gegenüber dem LRA am 22.01.2020 mit, dass die Privilegierungsvoraussetzungen gegeben sind und ein landwirtschaftlicher Betrieb nach dem BauGB vorliegt. Die Arbeiterwohnung ist wegen der Größe bzw. der Anzahl der Pferde gerechtfertigt.
Auf Grund dieser Stellungahme liegen keine Gründe mehr vor das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag Errichtung einer Arbeiterwohnung in einem Betriebsleiterwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 721/1 Gemarkung Türkenfeld wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen wird gem. § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2020 11:34 Uhr